Gerüst-Prüfung & Freigabe.
DGUV Vorschrift 38 verlangt für jedes Gerüst eine Aufbauprüfung mit Protokoll. Wer prüft, was wird geprüft, und was müssen Sie als Bauherr wissen — kompakt erklärt.
Kein Gerüst ohne Prüfprotokoll.
Vor jeder Übergabe muss der Gerüstbauer das Gerüst durch eine befähigte Person prüfen lassen und ein schriftliches Protokoll erstellen. Erst danach darf das Gerüst genutzt werden — Maler, Maurer und Dachdecker dürfen es vorher nicht betreten.
Sechs Prüfbereiche im Detail.
- Senkrechte und waagerechte Ausrichtung
- Fundamentdruckverteiler / Fußplatten
- Untergrund tragfähig & frostfrei
- Keine Verformungen oder Knicke
- Dübel & Ringschrauben festsitzend
- Raster nach Statik (meist 4×8 m)
- Keine fehlenden Anker
- Belastungsprobe stichprobenartig
- Vollständig verlegt & gesichert
- Keine Spalten > 3 cm
- Tragfähig nach Lastklasse
- Trittsicher & sauber
- Hauptgeländer 1 m Höhe
- Knieleiste 0,5 m
- Bordbrett 15 cm
- Lückenlos auf allen Außenseiten
- Innenleiter oder Treppenturm
- Versetzte Anordnung > 5 m
- Keine durchgehende Leiter > 5 m
- Treppe ab Höhe 8 m empfohlen
- Diagonalstreben in jedem Feld
- Querstreben gemäß Aufbauanleitung
- Eckverbinder vollständig
- Schutznetze / Plane (falls bestellt)
Wer prüft wann was?
| Prüfung | Wer | Wann | Dokumentation |
|---|---|---|---|
| Aufbauprüfung | Gerüstbauer (befähigte Person) | Vor Übergabe | Prüfprotokoll DGUV V38 — Pflicht |
| Übergabeprüfung | Gerüstbauer + Auftraggeber | Bei Übergabe | Freigabe-Plakette / Übergabeprotokoll |
| Tägliche Sichtprüfung | Nutzer (Maler, Maurer) | Vor Arbeitsbeginn | Sichtkontrolle, kein Protokoll nötig |
| Wöchentliche Prüfung | Befähigte Person des Nutzers | Mindestens einmal pro Woche | Eintrag im Gerüstbuch |
| Außerordentliche Prüfung | Befähigte Person | Nach Sturm, Frost, Umbau | Schriftlich dokumentieren |
| Endprüfung vor Abbau | Gerüstbauer | Vor Demontage | Material- und Sicherheitscheck |
Was steht im Protokoll?
Ein DGUV-V38-Prüfprotokoll umfasst zehn Pflichtangaben. Eine Mustervorlage stellt die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) in der Information 201-011 zur Verfügung. Bewahren Sie das Protokoll mindestens 5 Jahre auf.
- 1 Auftraggeber, Standort, Datum, Witterung
- 2 Gerüstart (System), Hersteller, Lastklasse, Breitenklasse
- 3 Höhe, Länge, Breite, geprüfte Felder
- 4 Verankerungsraster und Anzahl der Anker
- 5 Aufstiege (Anzahl, Position, Typ)
- 6 Geländer & Knieleisten (vorhanden ja/nein, alle Seiten)
- 7 Schutzeinrichtungen (Netz, Plane, Bordbrett)
- 8 Mängelliste (falls vorhanden) mit Foto-Verweis
- 9 Freigabe-Erklärung der befähigten Person mit Unterschrift
- 10 Gerüstbauer-Stempel mit DGUV-Sachkundenachweis
Beschädigtes Gerüst — was tun?
Ein Gerüst kann durch Sturm, Frost, Anstoß durch Fahrzeuge oder Materialermüdung beschädigt werden. In allen Fällen gilt: Bauarbeiten sofort stoppen, Gerüstbauer rufen, niemals selbst reparieren.
Niemand betritt das Gerüst weiter — auch keine kurze Restarbeit. Notfalls Bauleiter rufen.
Aufstiege blockieren, Warnband anbringen, Plakette „NICHT BENUTZEN" sichtbar platzieren.
Notfallnummer (24/7) anrufen. Schaden beschreiben, Fotos senden. Schriftliche Bestätigung anfordern.
Vor Veränderung: Fotos aus mehreren Winkeln, Datum, Ursache (Sturm, Anstoß, Verschleiß).
Nur der Gerüstbauer darf reparieren. Nach Reparatur erneutes Prüfprotokoll DGUV V38.
Erst nach schriftlicher Freigabe Bauarbeiten wieder aufnehmen. Datum festhalten.
Häufige Fragen zur Gerüstprüfung.
Was ist die DGUV Vorschrift 38?
Die DGUV Vorschrift 38 (vormals BGV C22, davor VBG 37) ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für Bauarbeiten in Deutschland. Sie regelt Absturzsicherung, Gerüstprüfung, Zuständigkeiten und Mindestanforderungen. Für Gerüste schreibt sie eine Aufbauprüfung durch eine befähigte Person und ein schriftliches Prüfprotokoll vor.
Wer darf ein Gerüst prüfen und freigeben?
Nur eine "befähigte Person" im Sinne der TRBS 1203 — meist der ausgebildete Gerüstbauer mit DGUV-Sachkundenachweis. Privatpersonen dürfen nicht selbst prüfen und freigeben. Auch Maler oder Maurer, die das Gerüst nutzen, können nur die tägliche Sichtprüfung machen, nicht aber die Aufbauprüfung.
Darf ich das Gerüst vor der Freigabe betreten?
Nein, niemals. Ein Gerüst darf erst betreten werden, wenn das Prüfprotokoll DGUV V38 unterschrieben ist und die Freigabe-Plakette sichtbar angebracht wurde. Wer ein nicht freigegebenes Gerüst nutzt, riskiert Versicherungsausschluss bei Unfällen und macht sich ggf. strafbar.
Wie oft muss das Gerüst während der Bauphase geprüft werden?
Drei Stufen: (1) Tägliche Sichtprüfung durch jeden Nutzer vor Arbeitsbeginn — kostenlos, kein Protokoll. (2) Wöchentliche Prüfung durch eine befähigte Person des nutzenden Unternehmens, dokumentiert im Gerüstbuch. (3) Außerordentliche Prüfung nach jedem Sturm, Frost, Umbau, Anstoß durch ein Fahrzeug.
Was steht im Prüfprotokoll?
Mindestens: Auftraggeber, Standort, Datum, Gerüstart, Hersteller, Lastklasse, Breitenklasse, Höhe, Verankerung, Aufstiege, Geländer, Schutzeinrichtungen, Mängelliste, Freigabe-Erklärung, Unterschrift der befähigten Person mit Sachkundenachweis. Eine Mustervorlage finden Sie in der DGUV Information 201-011.
Was tun, wenn das Gerüst während der Bauphase beschädigt wird?
Sofort Bauarbeiten stoppen, Gerüst absperren, Gerüstbauer rufen — niemals selbst reparieren. Schaden fotografieren, Datum und Ursache (Sturm, Anstoß, Materialermüdung) festhalten. Nach Reparatur ist ein neues Prüfprotokoll DGUV V38 zwingend. Erst danach Wiederaufnahme der Arbeiten.
Bin ich als Bauherr für die Prüfung verantwortlich?
Sie tragen die Verkehrssicherungspflicht für Ihr Grundstück und müssen sicherstellen, dass nur freigegebene Gerüste genutzt werden. Die fachliche Prüfung ist Aufgabe von Gerüstbauer und nutzendem Handwerksbetrieb. Bewahren Sie alle Prüfprotokolle 5 Jahre auf — sie sind im Schadenfall der wichtigste Beleg.
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